Importbestimmungen weltweit

Exporte sind der Motor unserer Wirtschaft. Anders als bei Inlandsgeschäften oder bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind Exportlieferungen immer auch mit zolltechnischen Prozessen bei der Ausfuhr und insbesondere auch bei der Einfuhr im Zielland verbunden. Je nach den vertraglich vereinbarten Lieferklauseln, Basis sollten stets die INCOTERMS 2000 sein, teilen sich Verkäufer und Käufer die Verantwortung hierfür. Trotzdem ist es für jeden Exporteur bereits in der Angebotsphase wichtig, über genaue Informationen zu Art und Höhe der im Zielland zu leistenden Abgaben und zu den dort für einen reibungslosen Importprozess erforderlichen Dokumenten zu verfügen. Nur lassen sich Angebote für unterschiedliche Lieferklauseln vernünftig kalkulieren oder auch Vergleiche der Einstandspreise mit Produkten von Wettbewerbern im gleichen Markt vornehmen.

Eine einfache Möglichkeit, sehr umfangreiche Informationen über die Einfuhrbestimmungen, die erforderlichen Dokumente, die Zollsätze und Steuern sowie die Abfertigungsgebühren und sonstigen Abgaben zu recherchieren, bietet die "Market Access Database", die die EU-Kommission europäischen Exporteuren zur unentgeltlichen Nutzung und ohne Registrierung im Internet anbietet.

Ausgehend von der vier- oder sechsstelligen Codenummer, die der Ware nach dem international von praktisch allen Staaten verwendeten Harmonisierten System zuzuordnen ist, kann der Nutzer unter rund 120 in der Datenbank abgebildeten Zielländer wählen. Neben den genannten Informationen werden auch warenspezifische Regelungen des Bestimmungslandes wie Zertifizierungs- oder einfuhrseitige Genehmigungspflichten angezeigt. Hinsichtlich der Anforderungen an die die Lieferung begleitenden Dokumente wird nicht nur deren Art, Inhalt und die Anzahl der mindestens erforderlichen Ausfertigungen dargestellt. Bei Handelsrechnungen werden auch die Texte von durch den Exporteur üblicherweise abzugebenden Erklärungen und ggf. vorgeschriebene Legalisierungen durch die für den Exporteur zuständige Industrie- und Handelskammer und / oder die Konsularabteilungen der Botschaften der jeweiligen Zielländer abgebildet.

Zugriff auf die Zolltarife aller Staaten bietet das Bureau International des Tarifs Douaniers (BITD), das internationale Büro für Zolltarife in Brüssel. Hauptaufgabe dieser bereits seit 1890 bestehenden internationalen Einrichtung ist die Veröffentlichung von Zolltarifen. Heute kann auf praktisch alle Informationen des BITD auch über das Internet zugegriffen werden.

Informationen zu den im Ausland benötigten Dokumenten, deren Aufmachung und Anzahl, die mindestens enthaltenen Informationen sowie über die Art der evtl. notwendigen Legalisierung informieren auch die Industrie- und Handelskammern. Sie sind in vielen Fällen in die Legalisierungskette eingebunden und verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit über umfangreiche praktische Erfahrungen. Viele deutsche IHKs verwenden als Grundlage für ihren Auskunfts- und Beratungsdienst die von der Handelskammer Hamburg herausgegebenen „Konsulats- und Mustervorschriften“. Dieses Standardwerk für, das speziell auf die Belange der Exportwirtschaft abgestimmt ist, enthält auch Informationen über die Höhe der ggf. anfallenden Legalisierungsgebühren.